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   KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09   

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https://dejure.org/2009,14792
KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09 (https://dejure.org/2009,14792)
KG, Entscheidung vom 02.11.2009 - 8 W 87/09 (https://dejure.org/2009,14792)
KG, Entscheidung vom 02. November 2009 - 8 W 87/09 (https://dejure.org/2009,14792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person

  • Judicialis

    ZPO § 141 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141 Abs. 3
    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 1 W 887/01

    Persönliches Erscheinen - Ordnungsgeld - Vertreter ohne Vergleichsvollmacht

    Auszug aus KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09
    Das zur Begründung der Gegenauffassung (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2001, 290; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2002, 11 W 583/02; Zöller, a.a.O. § 141, Rdnr.14) vorgetragene Argument, nur durch eine Sanktion gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich könne der Zweck der Sanktion, die Förderung von Sachaufklärung und einvernehmlichen Lösungen erreicht werden, überzeugt nicht.
  • OLG Dresden, 29.04.2002 - 11 W 583/02

    Ordnungsstrafe; Partei; Vertreter

    Auszug aus KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09
    Das zur Begründung der Gegenauffassung (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2001, 290; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2002, 11 W 583/02; Zöller, a.a.O. § 141, Rdnr.14) vorgetragene Argument, nur durch eine Sanktion gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich könne der Zweck der Sanktion, die Förderung von Sachaufklärung und einvernehmlichen Lösungen erreicht werden, überzeugt nicht.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 19 W 16/05

    Ordnungsgeldverhängung bei Nichterscheinen des persönlich geladenen

    Auszug aus KG, 02.11.2009 - 8 W 87/09
    Denn der Partei und nicht ihrem gesetzlichen Vertreter obliegt es, das Verfahren zu fördern (so auch OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 681; KG, KGR Berlin 2007, 837; LAG Düsseldorf, MDR 2007, 678; LAG Hamm, MDR 1999, 825; Baumbach/ Lauterbach, ZPO, 67. Auflage, § 141, Rdnr. 30).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 18 W 42/12

    Adressat für die Auferlegung eines Ordnungsgeldes bei unentschuldigtem Ausbleiben

    Demgegenüber ist nach weit überwiegender Meinung in solchen Fällen das Ordnungsgeld gegen die Partei und nicht gegen ihren gesetzlichen Vertreter zu verhängen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2005 - 19 W 16/05 - KG Berlin, Beschluss vom 02.11.2009 - 8 W 87/09 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 141 Rn. 30; Hk-ZPO/Wöstmann, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 6; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 141 Rn. 5; Smid in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 141 Rn. 60; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 141 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 01.07.2013 - 18 W 10/13

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens des gesetzlichen

    Zu folgen ist der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung, wonach § 141 Abs. 3 ZPO keine Rechtsgrundlage für Sanktionen gegen gesetzliche Vertreter einer Partei bietet und solche auch nicht geboten sind, um dem Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie der Sanktion im Fall der Zuwiderhandlung Genüge zu tun (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.4.2005 - 19 W 16/05 - und KG, Beschl. vom 2.11.2009 - 8 W 87/09, OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012, Az. I-18 W 42/12).
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